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Gutachter Service und Leistungen

Das Sachverständigenbüro Andreas Röder steht Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite. Unser Hauptaugenmerk liegt u.a. auf der Erstellung von Schadensgutachten, Schiedsgutachten, Wertgutachten, Beweissicherung, Diagnose von Schimmelpilzschäden oder auch Wohnraumvermessung.

Unser Büro steht u.a. für fachtechnische Sachstandsklärung von Streit- punkten im Rahmen der Abwicklung eines Bauvorhabens ohne Zuhilfe- nahme staatlicher Gerichte (Schiedsgutachten). Ebenso bieten wir Ihnen
die Erstellung von Verkehrswertschätzungen ( z.B. nach dem Sachwertver- fahren oder dem Ertragswertverfahren), die Zustandsfeststellung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage (Beweissicherung) oder auch die fachtechnische Beratung zu baulichen Fragen z.B. aus den Bereichen Dächer, Decke, Wände, Fassaden, Beton und Stahlbeton, Mauerwerk, Estriche, Putze, Abdichtungen, Drainagen, Rißbildungen, Wärme- und Schallschutz sowie Schimmelpilzschäden-Diagnosen.

Für fachtechnische Spezialgebiete z.B. aus den Bereichen der Tragwerks- planung (Statik), des Grundbaus (Baugrundgutachten), der Grundstücks-, Gebäude- bzw. Grenzvermessung oder des Schallschutzes (örtliche Mess- ungen zum Tritt- und/oder Körperschall) sowie für technische Gewerke wie Elektro, Heizung, Sanitär, Klima und Lüftung besteht die Möglichkeit, qualifizierte Sachverständige hinzuzuziehen und deren Tätigkeiten zu koordinieren.

 

Aufgabengebiet des Sachverständigen (Gutachter)

Die Beauftragung eines Sachverständigen kann grundsätzlich durch jeden erfolgen, wobei Sachverständige zu tatsächlichen Sachverhalten unter fachtechnischen Gesichtspunkten beraten bzw. Stellung nehmen, jedoch keine Rechtsfragen beantworten. Somit kann ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger immer dann Hilfestellung geben, wenn z.B. eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt wird, ein Schaden zu bewerten oder eine Schadensursache zu ermitteln ist, eine Sache zu bewerten ist, ein fachtechnischer Streit gerichtlich oder außergerichtlich zu klären ist oder der tatsächliche Zustand einer Sache zu Beweiszwecken dokumentiert werden soll.

Die Grundlagen und Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung ergeben sich im einzelnen aus den von der Bestellungskörper- schaft erlassenen Sachverständigenverordnungen, wobei eine öffentliche Bestellung und Vereidigung keine eigenständige Ausbildung darstellt, sondern eine besondere fachliche Qualifikation bereits vorliegen muss.

Der Sachverständige hat u.a. Nachweise zur persönlichen Eignung, zur besonderen Sachkunde, der notwendigen Praxiserfahrung sowie zur Fähigkeit, Gutachten zu erstatten, zu erbringen. Weiterhin ist nachzu- weisen, dass er in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt und bei der Gutachtenerstattung oder bei der Erbringung anderer Sachverständig- enleistungen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gewährleistet.

 
         
 
  Dipl.-Ing. Andreas Röder, 44795 Bochum. Gutachter und Sachverständiger für Bauwesen (Privatgutachten, Versicherungsgutachten, etc.)
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